Nutzungsbedingungen des Jugendschutzfilters für Schulen

  • Jugendschutzfilter für Schulen (im Folgenden kurz „jugendschutzfilter.net“ genannt) gewährt Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege gegen Zahlung eines jährlichen Nutzungsentgeltes die Nutzung des Serversystems zur Filterung von Internetinhalten und vergibt zu diesem Zweck Zugangsdaten an diese Einrichtungen. 
  • Nutzungszeitraum ist das jeweilige Schuljahr (vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres). Eine Kündigung der Nutzung ist zum Ende des jeweiligen Schuljahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich.
  • Die teilnehmenden Einrichtungen dürfen die ihnen übermittelten Zugangsdaten nur auf ihren eigenen Computeranlagen verwenden. Es ist ihnen untersagt, Dritten diese Zugangsdaten zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlung behält sich jugendschutzfilter.net die sofortige Sperrung der Zugangsdaten vor. 
  • Da Webinhalte ständig wechseln, kann jugendschutzfilter.net keine Garantie für eine vollständige Filterung entwicklungsbeeinträchtigender und  jugendgefährdender Inhalte gewährleisten. jugendschutzfilter.net schließt daher auch eine Haftung für Schäden aus, die durch den Aufruf einer nicht gesperrten Webseite entstehen können.
  • Für die fachgerechte Einbindung der Filterserver in ihre Systeme sind die teilnehmenden Einrichtungen selbst verantwortlich. jugendschutzfilter.net leistet bei Bedarf schriftliche und telefonische Unterstützung.
  • Bei Störung des Betriebs der Filterserver durch die Einrichtung kann nach einem Warnhinweis eine befristete Sperrung des Filterzugangs vorgenommen werden.
  • Solche Störungen können unter anderem durch einen Virenbefall im Computernetz der Einrichtung hervorgerufen werden. 
  • Mit der Anerkennung der oben genannten Bedingungen verpflichtet sich die teilnehmende Einrichtung zur jährlichen Zahlung des Nutzungsentgeltes von derzeit 125,00 EUR. (Stand der Nutzungsbedingungen: Juni 2014)