Wir schützen Ihre Schule vor dem Müll aus dem Internet

Nutzungsbedingungen


Nutzungsbedingungen des Jugendschutzfilters für Schulen

  1. Jugendschutzfilter für Schulen (im Folgenden kurz „jugendschutzfilter.net“ genannt) gewährt Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege gegen Zahlung eines jährlichen Nutzungsentgeltes die Nutzung des Proxyservers „jugendschutzfilter.net“  zur Filterung von Internetinhalten und vergibt zu diesem Zweck Zugangsdaten an diese Einrichtungen. 
  2. Nutzungszeitraum ist das jeweilige Schuljahr (vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres). Eine Kündigung der Nutzung ist zum Ende des jeweiligen Schuljahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich.
  3. Die teilnehmenden Einrichtungen dürfen die Ihnen übermittelten Zugangsdaten nur auf ihren eigenen Computeranlagen verwenden. Es ist ihnen untersagt, Dritten diese Zugangsdaten zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlung behält sich jugendschutzfilter.net die sofortige Sperrung der Zugangsdaten vor. 
  4. Da Webinhalte ständig wechseln, kann jugendschutzfilter.net keine Garantie für eine vollständige Filterung jugendbeeinträchtigender und  jugendgefährdender Inhalte gewährleisten. jugendschutzfilter.net schließt daher auch eine Haftung für Schäden aus, die durch den Aufruf einer nicht gesperrten Webseite entstehen können.
  5. Für die fachgerechte Einbindung des Proxyservers in ihre Systeme sind die teilnehmenden Einrichtungen selbst verantwortlich. jugendschutzfilter.net leistet bei Bedarf schriftliche und telefonische Unterstützung.
  6. Mit der Zahlung des jährlichen Nutzungsentgeltes erkennen die teilnehmenden Einrichtungen die oben genannten Bedingungen für die Nutzung von jugendschutzfilter.net an.  

Stand: 27. Januar 2008